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Begegnung von SBK und RKZ am 8. Juni 2021 in Einsiedeln: «Wir brauchen einander»

Zum ersten Mal trafen sich am 8. Juni 2021 die ganze Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und eine zahlenmässig gleich grosse Delegation der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ).

Die Begegnung fand auf Einladung der SBK im Kloster Einsiedeln statt und stand im Zusammenhang mit dem Thema «Gemeinsam auf dem Weg für die Erneuerung der Kirche». Hauptthemen waren die Zusammenarbeit zwischen SBK und RKZ und die Frage nach gemeinsamen Perspektiven für eine gesellschaftlich präsente Kirche von morgen. Die Gespräche brachten viel Gemeinsames zu Tage. So hielt Stefan Müller (RKZ) in der Schlussrunde fest «Alles Wesentliche haben wir gemeinsam». Und Bischof Jean-Marie Lovey (SBK) zeigte sich erfreut, wie deutlich der «gemeinsame Wunsch, den Menschen und dem Evangelium zu dienen» spürbar geworden sei.

«Keine Kirchenregierung der Schweiz»
Der Blick auf das Gemeinsame förderte zugleich auch die unterschiedlichen Funktionsweisen der beiden Organisationen zu Tage. In seinem Statement zum Selbstverständnis der SBK hielt Präsident Bischof Felix Gmür fest, es handle sich «nicht um eine Kirchenregierung der Schweiz», sondern um eine «Plattform der Diözesanbischöfe, Territorialäbte und Weihbischöfe». Im Zentrum der SBK steht der «brüderliche Austausch». Erst in zweiter Linie geht es um die Wahrnehmung von Aufgaben, die alle Diözesen und die ganze Gesellschaft betreffen, z.B. bioethische Themen. Die Autonomie der einzelnen Bischöfe bleibt unangetastet. Die SBK stehe mit unterschiedlichen Partnern im Austausch, unter denen die RKZ der wichtigste sei.

«Höchste Zeit für ein Treffen mit der gesamten SBK»
Der Vorstellung der RKZ durch ihre Präsidentin, Renata Asal-Steger, war zu entnehmen, dass es sich um eine Organisation handelt, die in demokratischen Prozessen Entscheidungen über gesamtschweizerische Belange der katholischen Kirche herbeiführt. Die Zusammenarbeit mit der SBK ist für die RKZ zentral und so ist es «50 Jahre nach der Gründung der RKZ im Jahr 1971 höchste Zeit für ein Treffen mit der gesamten SBK».

«Um Lösungen ringen und auch die Perspektive des anderen berücksichtigen»
In der Diskussion zum Thema «Zusammenarbeit» zielten viele Beiträge auf das Grundverständnis der Zusammenarbeit: Nicht die Institutionen sollen im Zentrum stehen, sondern der gemeinsame Fokus auf das «Wohl des gesamten Volkes Gottes». Und in der Gremienarbeit ist beides im Auge zu behalten: Dass die Mitglieder von SBK und RKZ sich einerseits als Vertretungen ihrer Institutionen und anderseits als Getaufte begegnen. In der Zusammenarbeit agieren die RKZ‑Delegierten deshalb nicht nur als «Finanzierer» und die Bischöfe nicht nur als «Sakramentenspender». Vielmehr bieten die unterschiedlichen Schwerpunkte die bereichernde Chance, ein Thema auch aus der Perspektive des anderen zu betrachten.

Es ist im offenen Austausch anzustreben, um gemeinsam verantwortete Lösungen zu ringen und «Schulter an Schulter» für das Gemeinsame einzutreten, wie es Thomas M. Bergamin (RKZ) formulierte. Dennoch lassen sich Differenzen und Dissens nicht immer vermeiden, weder innerhalb der eigenen Organisation, noch zwischen SBK und RKZ. Wichtig ist es dann, diese rechtzeitig anzusprechen und zu klären, wie man damit umgehen will.

Zur Sprache kam auch die Notwendigkeit von «Begrenzungen». Es gilt, sich mit den vorhandenen Kräften auf das auf gesamtschweizerischer und sprachregionaler Ebene gemeinsam Machbare zu fokussieren. Und es gilt anzuerkennen, dass vieles, was für die Kirche wichtig ist, auf Ebene von SBK und RKZ weder machbar noch verfügbar ist.

Gemeinsame Perspektiven für die Kirche von morgen
Im Vorfeld der Begegnung hatten SBK und RKZ sich verständigt, im Zusammenhang mit dem breiten Thema «Erneuerung der Kirche» nur eine Frage zu thematisieren, nämlich: Welche strategischen Herausforderungen bearbeiten SBK und RKZ gemeinsam, damit die katholische Kirche auf gesamtschweizerischer Ebene auch in Zukunft eine gesellschaftlich relevante Akteurin und Stimme ist?

In den Rückmeldungen aus den Arbeitsgruppen dominierten zwei Aspekte: Der Glaubwürdigkeits- und Relevanzverlust auf der einen Seite. Die Forderung, dem Evangelium in der Welt von heute den Vorrang zu geben, auf der anderen. Dabei betonte Erwin Tanner, Generalsekretär der SBK, wie wichtig es ist, die «Sprachlosigkeit» zu überwinden und «von der Ich-Kultur zur Gottes-Kultur» zu gelangen. Daniel Kosch, sein Gegenüber in der RKZ, unterstrich «Dem Evangelium den Vorrang zu geben, heisst auch, in sich widersprüchliche Haltungen – etwa im Verhältnis zu den Menschenrechten und zur Gleichwürdigkeit aller Kinder Gottes – zu überwinden».

«Viele Fragen bleiben offen»
In der Auswertung des Tages überwogen die Stimmen, die mit einer gewissen Überraschung und Erleichterung festhielten, dass SBK und RKZ viele Grundüberzeugungen und Anliegen teilen. Besonders jene, die nicht in gemeinsamen Gremien mitarbeiten, betonten den Wert der Begegnung und des persönlichen Austauschs. Er schafft nicht nur eine gemeinsame Basis, sondern kann auch helfen, mit Meinungsdifferenzen umzugehen. Dass es durchaus unterschiedliche Sichtweisen gibt, zeigten verschiedene Wortmeldungen zum Umgang mit der Missbrauchsthematik, zur spezifischen Rolle der RKZ im kirchlichen Gesamtgefüge, zum genaueren Verständnis der oft gewünschten «Augenhöhe» zwischen SBK und RKZ, sowie zur Zukunft des dualen Systems in einer sich verändernden Gesellschaft
oder zum Kirchenbild. Allerdings wurde auch sichtbar, dass die Auffassungen – auch zur Frage, woher die «Erneuerung» in der Kirche kommt und welche Erneuerung wünschbar ist – keineswegs nur zwischen SBK und RKZ, sondern auch innerhalb ihrer selbst unterschiedlich sind.

Ein kleiner und zugleich wichtiger Schritt
Das Fassen konkreter Beschlüsse war nicht geplant. Sehr wohl bestehen aber konkrete Vorstellungen, wie die Arbeit weitergeht.

  • Rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit von SBK und RKZ ist eine Zusammenarbeitsvereinbarung aus dem Jahr 2015. Eine kleine Arbeitsgruppe und dann der Kooperationsrat als wichtigstes Gremium für das Miteinander von SBK und RKZ werden auswerten, wie es um die Umsetzung dieser Vereinbarung steht, und unterschiedliche Auffassungen zur Bedeutung einzelner Bestimmungen erörtern.
  • Die verschiedenen, teils seit Jahrzehnten bestehenden gemeinsamen Gremien im Bereich der Mitfinanzierung SBK-RKZ werden prüfen, wie sie ihre Arbeitsweise anpassen können, um den wirklichen Austausch zu stärken und den strategischen Fragen mehr Raum und Gewicht zu geben. Sie sollen noch entschiedener fragen: Wie können wir beim Einsatz der knapper werdenden personellen und finanziellen Ressourcen auf die heutigen Herausforderungen antworten? Und wo müssen wir den Mut haben, Bestehendes aufzugeben oder zu transformieren?

Passend zum «Gemeinsamen Weg für die Erneuerung der Kirche» bezeichneten viele die erste derartige Begegnung von SBK und RKZ als einen «Schritt». Unabhängig davon, ob er als «kleiner» oder als «wichtiger» Schritt gewertet wurde, waren alle sich einig: Es ist weder der «erste» noch der «letzte». Der Weg wird weitergehen, «denn wir brauchen einander», wie Bischof Markus Büchel bilanzierte.

Schweizer Bischofskonferenz SBK


Begegnungen mit dem neuen Nuntius, mit der RKZ und dem Fastenopfer

Die 332. ordentliche Vollversammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) fand vom 7.‑9. Juni im Kloster Einsiedeln statt.

Empfang des neuen Nuntius
Drei Begegnungen bereicherten die Vollversammlung der Schweizer Bischöfe. Zunächst hiessen die aktiven und emeritierten Mitglieder der SBK den neuen Nuntius, Erzbischof Dr. Martin Krebs, herzlich willkommen. Dieser überreichte dem Präsidenten das Empfehlungsschreiben, das Staatssekretär Kardinal Pietro Parolin im Namen des Papstes an ihn gerichtet hat. Der Nuntius sprach seine Hoffnung aus, in den kommenden Jahren einen persönlichen Beitrag zur Förderung der kirchlich-religiösen Identität leisten zu können, damit diese in der Schweizer Kultur noch sichtbarer werde und noch besser dem Gemeinwohl dienen könne.

Erzbischof Krebs bestätigte die Daten für den Ad limina-Besuch, welcher ursprünglich anfangs Jahr geplant und coronabedingt verschoben werden musste. Der Besuch findet nun vom 22.‑27. November 2021 statt.

Begegnung mit einer Delegation der RKZ
Zum Treffen zwischen SBK und einer Delegation der Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) im Rahmen des Prozesses «Gemeinsam auf dem Weg zur Erneuerung der Kirche» vom 8. Juni 2021 finden Sie hier die gemeinsame Medienmitteilung.

Treffen mit dem Fastenopfer
Zum jährlichen offenen Austausch empfingen schliesslich die Mitglieder der SBK Stefania Fenner Rienzo und Beat Curau (Stiftungsratsmitglieder des Fastenopfer), Bernd Nilles (Geschäftsleiter) sowie Matthias Dörnenburg (Leiter Ökumenische Kampagne) und Helena Jeppesen (Kooperationen Inland). Dank einer grossen Solidaritätsaktion ist es Fastenopfer gelungen, im 2020 trotz lockdownbedingtem Ausfall der Fastenkollekte ein mit dem Vorjahr vergleichbares finanzielles Resultat zu erreichen.

Das Hilfswerk hat mit seinen zahlreichen Aktivitäten weltweit 630'000 Menschen direkt und mit ihrer Informations- und Kampagnenarbeit über 6,3 Millionen Menschen indirekt erreicht und kann somit eine erfolgreiche Leistungsbilanz vorweisen. Das Fastenopfer ist in 14 Ländern in Afrika, Asien und Lateinamerika aktiv und verfügt über ein ausgezeichnetes kirchliches Netzwerk. Kennzeichnend für Fastenopfer sind seine christlichen Werte und seine Vorgehensweise, denn es hat für jedes Land ein sog. Landesprogramm entwickelt, das sich jeweils über 4-5 Jahre erstreckt.

Die Bischöfe übermittelten Anregungen, Dank und Anerkennung für das segensreiche Wirken ihres Hilfswerkes zum Wohl der Ärmsten und für den ausserordentlich grossen Einsatz im Pandemiejahr.

Genugtuungsfonds für Opfer von verjährten sexuellen Übergriffen
Im Jahre 2016 haben die SBK, die Vereinigung der Höhern Ordensobern der Schweiz (VOS’USM) und die RKZ den Fonds für die Ausrichtung von Genugtuungsbeiträgen an Opfer von verjährten sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld errichtet, eine Vereinbarung dafür getroffen und die entsprechenden Richtlinien erlassen, beides für fünf Jahre. Inzwischen wurden Genugtuungsbeiträge an rund 140 Opfer ausgerichtet. In den letzten Monaten hat eine Arbeitsgruppe die Überarbeitung der Richtlinien und die Erneuerung der Vereinbarung in Angriff genommen. Die Ergebnisse können folgendermassen zusammengefasst werden:

  • Die Vereinbarung wird um weitere 5 Jahre verlängert und der Fonds bleibt bestehen.
  • Neuerdings können nicht nur die Diözesanen Fachgremien und die in der Westschweiz wirkende CECAR (Commission d’Écoute, de Conciliation, d’Arbitrage et de Réparation) Anträge an den Genugtuungsfonds einreichen, sondern auch alle staatlich anerkannten Opferhilfestellen sowie gleichwertige Instanzen.
  • Die Autonomie der Kommission Genugtuung gegenüber SBK, VOS’USM und RKZ wird wesentlich verstärkt. Die drei Institutionen müssen nicht mehr in der Kommission vertreten sein. Ihr sollen qualifizierte und erfahrene Fachpersonen für Missbrauchsfälle angehören.
  • Die Opfer können Genugtuungsbeiträge weiterhin in der Höhe von höchstens CHF 20‘000 erhalten. Die Höhe des Genugtuungsbeitrags soll jedoch künftig nicht mehr vor allem von der Schwere der erlittenen sexualisierten Gewalt abhängig sein. Diese wird nun primär unter Berücksichtigung der gesundheitlichen, familiären, beruflichen und sozialen Folgen der erlittenen Übergriffe im Leben des Opfers und erst sekundär aufgrund der Schwere der erlittenen sexualisierten Gewalt festgelegt.

Diese Änderungen treten am 1. Juli 2021 in Kraft.

Ernennungen
Kommission für die Theologie und Ökumene (TÖK):

Prof. Dr. Verena Lenzen und Dr. Philippe Hugo wurden zu Mitgliedern der TÖK ernannt.

Prof. Dr. Verena Lenzen ist Professorin für Judaistik und Theologie / Christlich-Jüdisches Gespräch und Leiterin des Instituts für Jüdisch-Christliche Forschung (IJCF) an der Theologischen Fakultät und der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern. Sie ist ebenfalls Co-Präsidentin der Jüdisch/Römisch-katholischen Gesprächskommission der Schweiz. (JRGK).

Dr. Philippe Hugo ist Direktor des Centre catholique romand de formations en Église (CCRFE). Zudem unterrichtet er am Institut Philanthropos in Freiburg das Fach «Biblische Anthropologie».

Jüdisch/Römisch-katholische Gesprächskommission der Schweiz (JRGK)
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Mariano Delgado Casado wurde zum Mitglied der JRGK ernannt. Er ist Dekan der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg. Er ist Professor für Mittlere und Neuere Kirchengeschichte.

Jahresbericht 2020 der SBK
Das Generalsekretariat hat den Jahresbericht 2020 der SBK veröffentlicht. Dieser erscheint auf Deutsch und Französisch. Er liefert einen Überblick über die wichtigsten Tätigkeiten der Bischöfe, Kommissionen, Arbeitsgruppen, Gesprächsgruppen und Fachgremien. Gedruckte Exemplare können unter bestellt werden.

Eucharistiefeier in der Gnadenkapelle
Am 8. und 9. Juni jeweils um 07.15 Uhr luden die Mitglieder der SBK die Ortsgemeinde zu einer Eucharistiefeier in der Gnadenkapelle ein. Die Feier konnte dank einer Audio‑Übertragung auch von zu Hause mitverfolgt werden.

Schweizer Bischofskonferenz SBK