Media-Informationen 2024

Kurzcharakteristik

Die «Schweizerische Kirchenzeitung SKZ» greift als Fachzeitschrift aktuelle Themen aus Theologie und Pastoral, aus Kirche und Welt auf. Sie ist Plattform für Debatten und prominente Meinungsäusserungen von namhaften Gastautoren.
 

Publikationsorgan

Amtliches Organ der Bischöfe von Basel, Chur und St. Gallen

Herausgeber

Die Bischöfe von Basel, Chur und St. Gallen vertreten durch die Herausgeberkommission, p. A. Redaktion.


Redaktion

Brigitte Burri
Geschäftsführerin
Schweizerische Kirchenzeitung SKZ
Arsenalstrasse 24
6011 Kriens
Tel. 041 318 34 97


Erscheinungsweise

14-täglich, Doppelnummern im Sommer, Herbst und an Weihnachten


Auflage

1600 Expl. (Druckauflage)
1335 Expl. (beglaubigte)

Jahrgang/Jahr

192. Jahrgang/2024


Verbreitung

Deutschsprachige Schweiz


Verlag und Anzeigen

Brunner Verlag
Schweizerische Kirchenzeitung
Arsenalstrasse 24
6010 Kriens
Telefon 041 318 34 34
www.bag.ch

Anzeigenverkauf:
Toni Heller
Telefon 041 318 34 85


Druck/Versand

Brunner Medien AG
Arsenalstrasse 24, 6010 Kriens

Erscheinungsplan

Ausgabe Erscheinungsdatum Anzeigenschluss
1

Donnerstag, 18. Januar 2024

Mittwoch, 3. Januar 2024

2 Donnerstag, 1. Februar 2024 Mittwoch, 17. Januar 2024
3 Donnerstag, 15. Februar 2024 Mittwoch, 31. Januar 2024
4 Donnerstag, 29. Februar 2024 Mittwoch, 14. Februar 2024
5 Donnerstag, 14. März 2024 Mittwoch, 28 Februar 2024
6 Donnerstag, 28. März 2024 Mittwoch, 13. März 2024
7 Donnerstag, 11. April 2024 Montag, 25. März 2024
8 Donnerstag, 25. April 2024 Mittwoch, 10. April 2024
9 Freitag, 10. Mai 2024 Mittwoch, 24. April 2024
10 Donnerstag, 23. Mai 2024 Montag, 6. Mai 2024
11 Donnerstag, 6. Juni 2024 Dienstag, 21. Mai 2024
12 Donnerstag, 20. Juni 2024 Mittwoch, 5. Juni 2024
13 Donnerstag, 4. Juli 2024 Mittwoch, 19. Juni 2024
14 Donnerstag, 18. Juli 2024 Mittwoch, 3. Juli 2024
15 Donnerstag, 15. August 2024 Dienstag, 30. Juli 2024
16 Donnerstag, 29. August 2024 Dienstag, 13. August 2024
17 Donnerstag, 12. September 2024 Mittwoch, 28. August 2024
18 Donnerstag, 26. September 2024 Mittwoch, 11. September 2024
19 Donnerstag, 24. Oktober 2024 Dienstag, 8. Oktober 2024
20 Donnerstag, 7. November 2024 Dienstag, 22. Oktober 2024
21 Donnerstag, 21. November 2024 Mittwoch, 6. November 2024
22 Donnerstag, 5. Dezember 2024 Mittwoch, 20. November 2024

23

1

Donnerstag, 19. Dezember 2024

Donnerstag, 16. Januar 2025

Mittwoch, 4. Dezember 2024

Montag, 30. Dezember 2024

 

Preisliste

gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

Satzspiegel 189x262 mm Kommerzielle Inserate Stelleninserate  
         
Anzeigenformate und Preise 1/1 Seite CHF 1320.– CHF 1730.–  
  1/2 Seite CHF 695.- CHF 915.-  
  3/8 Seite CHF 650.- CHF 845.-  
  5/16 Seite CHF 530.- CHF 695.-  
  1/4 Seite CHF 395.- CHF 525.-  
  3/16 Seite CHF 440.- CHF 499.-  
  1/8 Seite CHF 248.- CHF 330.-  
  3/32 Seite CHF 235.- CHF 306.-  
  1/16 Seite CHF 142.- CHF 185.-  
  1/32 Seite CHF 103.- CHF 133.-  

 

Farbzuschlag 20 % vom Bruttopreis
Online-Kombi für Stellenanzeigen

CHF 340.–/Monat Zuschlag für gleichzeitige Publikation auf www.kath.ch

Publireportage Preis auf Anfrage
Rabatte 3x 5%
  7x 10%
  14x 15 %
  21x 20%
Chiffre CHF 40.–
Beilagen  
A4 bis 35g Werbewert CHF 2090.–
Technische Kosten Beilegen CHF 350.–
   
Porti Für Beilagen gemäss
  Posttarifen, je nach Gewicht
Datenformate Alle gängigen Formate ab einer
  Auflösung von 220 dpi

 

Druckverfahren Offset
Raster 80er
Druckdaten Alle Anzeigenpreise verstehen sich
  für gelieferte Daten im PDF-Format
  (gemäss den Richtlinien unter
  www.bag.ch/pdf). Anzeigenentwürfe,
  Datenherstellung und Sujetänderungen
  berechnen wir nach Aufwand.
Datenübermittlung Per E-Mail an
  im PDF-Format/auf Datenträger mit
  Angabe von Programm, Print beilegen
Verarbeitung Rückendrahtheftung
Preise Alle Preise zzgl. 7,7 % MWST
Zahlungsbedingungen 30 Tage netto nach Rechnungsdatum
BK für Agenturen 5 %

Allgemeine Insertionsbestimmungen

1. Auftragsabwicklung

Insertionsabschlüsse gelten für ein Jahr, vom Erscheinungsdatum der ersten Anzeige an gerechnet. Jeder Anzeigenauftrag gilt grundsätzlich nur für die Anzeige eines einzigen Auftraggebers. Wird die vereinbarte Abschlussmenge überschritten, besteht rückwirkend Anrecht auf die erreichte höhere Rabattstufe nach Tarif. Erreicht das abgenommene Quantum am Ende der Laufdauer den vereinbarten Auftragsumfang nicht, so wird der zu viel bezogene Rabatt nach der Tarifskala zurückgefordert. Anzeigen und Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung des Brunner Verlags verbindlich. Andere Abmachungen bestehen nicht.


2. Preisänderungen

Preisänderungen bleiben vorbehalten, falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Sie gelten vom Zeitpunkt ihrer Inkraftsetzung an für alle Inseratabschlüsse.


3. Aufnahmebedingungen

Der Brunner Verlag behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung von Inseraten oder Beilagen ohne Begründung abzulehnen, zu sistieren oder Änderungen vorzunehmen. Für den Inhalt der Anzeigen ist der Auftraggeber gegenüber Verlag, Behörden und Leserschaft voll verantwortlich. Wird der Brunner Verlag von Dritten haftbar gemacht, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Brunner Verlag von irgendwelchen Ansprüchen freizustellen. Verursacht eine Anzeige die Veröffentlichung
einer Gegendarstellung gemäss Artikel 28g ff. des Schweiz. Zivilgesetzbuches, so hat der Auftraggeber diese wie ein Inserat gemäss diesem Tarif zu bezahlen.


4. Beanstandungen

Für auftragswidrige oder fehlerhaft erschienene Anzeigen hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Preisreduktion oder eine Ersatzanzeige bis höchstens zum vertraglichen Insertionspreis der beanstandeten Anzeige. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich abgelehnt. Druckfehler, die weder Sinn noch Wirkung der Anzeige stören oder welche auf dem «Gut zum Druck» nicht korrigiert wurden, berechtigen nicht zu Preisnachlässen.

5. Druckunterlagen

Für die termingerechte Lieferung der Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für gesetzte oder fotografierte und nicht erschienene Anzeigen sowie für Autorkorrekturen werden Satz- und Aufnahmekosten in Rechnung gestellt.


6. Gut zum Druck

Probeabzüge werden auf Wunsch (ausser Kleinanzeigen) geliefert, sofern die Druckunterlagen termingerecht vorhanden sind. Für Korrekturen ist der Auftraggeber verantwortlich. Wird der Probeabzug nicht fristgemäss zurückgesandt, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.


7. Platzierungswünsche, Verschiebungsrecht,
Sistierungen

Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Inserate, die wegen Raummangels oder höherer Gewalt ausfallen, berechtigen nicht zu einer Entschädigung und können vom Verlag umdisponiert werden. Sistierungen können aus technischen Gründen nach Anzeigenschluss nicht mehr akzeptiert werden.


8. Höhere Gewalt

Sollte aufgrund von Geschehnissen und Einflüssen, welche der Verlag und die Brunner Medien AG nicht zu verantworten haben, einzelne Ausgaben nicht publiziert oder das Erschei-nen einzelner Zeitschriften eingestellt werden, kann der Auf-traggeber kein Recht auf Erscheinen seiner Inserate geltend machen.


9. Rechnungsstellung

Die Rechnungen sind ohne Abzug von Skonto innert 30 Tagen nach dem Ausstellungsdatum zu begleichen. Bei Betreibung, Konkurs oder Nachlass fällt jede Rabattvergütung dahin.


10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

für beide Parteien ist Kriens.