Alle Bistümer

Die Früchte der Bischofssynode

Mediencommuniqué der 310. Ordent­lichen Versammlung der Schweizer Bi­schofskonferenz (SBK) vom 30. Novem­ber bis 2. Dezember 2015 in St-Maurice

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat sich vom 30. November bis 2. Dezember 2015 im Foyer franciscain in St-Maurice (VS) zur 310. Ordentlichen Versammlung getroffen.

Die Bischöfe haben sich mit den Ergebnissen der ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode befasst, die im Oktober in Rom zum Thema «Die Berufung und Sen­dung der Familie in Kirche und Welt von heute» stattfand. Für die katholische Kir­che in der Schweiz nahm Bischof Jean-Marie Lovey als Synodenvater teil.

Der Heilige Vater wollte weltweit ein Nach­denken über die Bedeutung und Stellung von Ehe und Familie auslösen. Dieses Ziel wur­de erreicht. Wie die Synodenväter aus den anderen Ländern nahm Bischof Lovey zahl­reiche Anregungen, Eingaben, Presseartikel und Bücher mit nach Rom, ausserdem die Ergebnisse der in der Schweiz durchgeführ­ten Synodengespräche, an denen ungefähr 6000 Personen teilgenommen hatten. Die SBK hatte zudem am 31. August eine Stu-dientagung in Bern durchgeführt. Am Pfingst­montag hatten zuvor die Präsidenten der Bischofskonferenzen Deutschlands, Frank­reichs und der Schweiz in Rom mit Blick auf die bevorstehende Versammlung der Bischofssynode eine theologische Studien-tagung durchgeführt. Die Bischöfe danken der Pastoralkommission und allen Gläubigen, die zu den Vorbereitungen der Bischofssyno­de beigetragen haben, besonders im Gebet.

Eine Frucht der Bischofssynode war auch die Vereinfachung der kirchenrechtlichen Ehe­nichtigkeitsverfahren, die Papst Franziskus durch ein «Motu proprio» anordnete. Wei­tere konkrete Massnahmen werden im Zu­sammenhang mit dem Dokument erwartet, mit dem Papst Franziskus auf die im Schluss­dokument der Bischofssynode zusammen­gefassten Ergebnisse der Erörterungen der Synodenväter reagieren wird. Die Schweizer Bischöfe beten mit den Gläubigen für eine gute Aufnahme dieses Dokuments. Sie erin­nern an das unmittelbar bevorstehende Jahr der Barmherzigkeit, das Versöhnung und Vergebung in den Mittelpunkt stellt, die ge­rade im Zusammenhang von Ehe und Familie von entscheidender Bedeutung sind.

Die Bischöfe teilen nachdrücklich die Über­zeugung der Synodenväter, dass Staat und Zivilgesellschaft eine besondere Verantwor­tung tragen, um dem erstrangigen Gut, das die Familie als Grundzelle der Gesellschaft darstellt, Sorge zu tragen. Sie begrüssen daher alle Bemühungen des Gesetzgebers, welche die Ehe als dauerhafte Verbindung von Mann und Frau gewährleisten.

Ausrichtung von Genugtuungsbeiträgen

In der Sorge um die Opfer sexueller Über­griffe im kirchlichen Umfeld bildete bisher die Frage der Genugtuung in Fällen, die sowohl nach zivilem wie kirchlichem Recht verjährt sind, eine schmerzliche Lücke. Die SBK hat zur Schliessung dieser Lücke «Richt­linien der Schweizer Bischofskonferenz und der Vereinigung der Höhern Ordensobern der Schweiz (VOS/USM) betreffend die Aus­richtung von Genugtuungsbeiträgen an Op­fer von verjährten sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld» erlassen. Im Zuge der Umsetzung dieser Richtlinien wird ein Ge­nugtuungsfonds geschaffen. Über die Zah­lung der Genugtuung können sowohl eine kirchliche wie eine nichtkirchliche Kommis­sion entscheiden, die zu diesem Zweck kon­stituiert werden. Die Höhe der Genugtuung für Opfer, die in ihrer sexuellen Integrität beeinträchtigt worden sind, erfolgt grund­sätzlich in Form eines einmaligen finan-ziellen Beitrages bis zu 10 000 Franken. Der Genugtuungsfonds wird zur Hauptsache von den Bistümern geäufnet, andere Geldmittel kommen von weiteren Quellen, so auch von Ordensgemeinschaften.

Flüchtlinge und Religionsfreiheit

Kurz vor der Versammlung reiste eine ge­meinsame Delegation der Schweizer Bi­schofskonferenz und des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds vom 23. bis 27. November in den Libanon. Sie stand unter der Leitung der Präsidenten der SBK und des SEK, Bischof Markus Büchel und Kirchen­bundspräsident Pfarrer Gottfried Locher, und hatte zum Ziel, die Solidarität der hiesigen Christen mit den christlichen Gemeinschaf­ten in den Krisenländern des Nahen Ostens und ihr Engagement für die Religionsfreiheit und die Menschenrechte auszudrücken.

Die Bischofskonferenz liess sich über den Verlauf der Reise informieren. Die Begeg­nungen mit christlichen Flüchtlingen, die davon berichteten, wie Angehörige und Freunde wegen ihres Glaubens getötet und wie sie selbst wegen ihres Glaubens verfolgt und bedrängt worden waren, zeigten über­deutlich, welche entscheidende Bedeutung der Religionsfreiheit zukommt. Sie ist eine unverzichtbare Ressource für die Zukunft einer multikulturellen Gesellschaft – in der Schweiz, in Europa, im Orient und anders­wo. In einer während der Reise veröffent­lichten Erklärung machte die Delegation auf diesen Zusammenhang aufmerksam.

Betroffen reagierten die Bischöfe auf die Erkenntnis der Delegation, dass die inter­nationale Hilfe im Libanon die christlichen Flüchtlinge übersieht. Sie sind deshalb auf die Hilfe kirchlicher Werke wie «Kirche in Not» oder des Schweizerischen Heiligland­vereins angewiesen. Die Bischöfe bitten deshalb die Pfarreien, in der Advents- oder Weihnachtszeit mit Spenden und einer Son­derkollekte solche Hilfe zu unterstützen.

In Kürze

Die Bischofskonferenz hat die angekün­digte Streichung ökumenisch produzier­ter religiöser Magazinsendungen im West­schweizer Fernsehen und Radio RTS zur Kenntnis genommen. Sie ist beunruhigt über diese Schwächung der Behandlung religiöser Themen im öffentlich-recht­lichen Fernseh- und Radioangebot der Westschweiz. Die Streichungen führen voraussichtlich auch zu Stellenverlusten bei den kirchlichen Mediendiensten, auf katholischer Seite bei Cath-Info, auf re­formierter Seite bei Médias-Pro.

Begegnung

Der neue Apostolische Nuntius in der Schweiz, Erzbischof Thomas Edward Gullickson, war erstmals Gast an der Versammlung der Bischofskonferenz. Der freundschaftliche Besuch galt dem brü­derlichen Austausch. Er war begleitet von Nuntiatursekretär Msgr. Mario Codamo.

Ernennungen

Die Schweizer Bischofskonferenz ernennt:

  • Pierre-Yves Maillard, Generalvikar des Bis­tums Sitten, zum Mitglied der römisch-katholischen Delegation in der Arbeits­gemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz;
  • François-Xavier Amherdt, Professor der Theologischen Fakultät Freiburg, zum Mitglied der Pastoralkommission;
  • Die Priester Emil Hobi, Murg (SG), und Jean-Luc Etienne, Estavayer-le-Lac (FR), zu Mitgliedern der Kommission «Bischöfe–Priester»;
  • Markus Köferli, Zürich, zum Mitglied des Verwaltungsrats, und
  • Bruno Gemperle, Bütschwil (SG), zum Mitglied der Kont­rollstelle des Schweizerischen Pastoralsoziologischen Instituts.

St-Maurice, 2. Dezember 2015
Walter Müller, Informationsbeauftragter SBK